Kommunale Unternehmen; Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in  Rechtsformen des Privatrechts betreiben.

Leistungsdetails

Stand: 13.05.2025 09:11
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration