Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Leistungsdetails

Stand: 05.11.2025 07:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales