Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Leistungsdetails

Stand: 19.11.2025 10:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration