Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Leistungsdetails
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024 09:49
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
French (FR)
Italian (IT)
Turkish (tr-TR)
Greek (el-GR)
English (UK)
Deutsch
