Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Leistungsdetails
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand: 05.05.2025 09:16
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
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