Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Leistungsdetails
Beschreibung
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand: 05.05.2025 09:16
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales
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