Kleinkläranlage; Übermittlung der Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung

Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bestätigt im Auftrag eines Bauherrn gegenüber der zuständigen Stelle die ordnungsgemäße Errichtung seiner Kleinkläranlage.

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Stand: 28.09.2025 17:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz