Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit

Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bescheinigt im Auftrage eines Betreibers einer Kleinkläranlage gegenüber der zuständigen Behörde die Funktionstüchtigkeit seiner Anlage.

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Stand: 28.09.2025 17:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz