Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Leistungsdetails

Stand: 09.12.2025 18:15
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz