Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Leistungsdetails

Stand: 11.08.2025 13:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration