Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.

Leistungsdetails

Stand: 13.05.2025 08:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales