Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

Leistungsdetails

Stand: 01.12.2025 09:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration