Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Einsatzkosten der Katastrophenabwehr und Bewältigung.

Leistungsdetails

Stand: 23.01.2026 16:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration