Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Leistungsdetails

Stand: 01.12.2025 09:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration