Jugendhilfe in Strafverfahren; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.

Leistungsdetails

Stand: 19.01.2026 09:45
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales