Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.

Leistungsdetails

Beschreibung

Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere

  • Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
  • Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.
Stand: 24.06.2025 05:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie