Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.

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Stand: 22.09.2025 07:21
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie