Jagdgenossenschaft; Informationen zur Rechtsaufsicht

Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. 

Leistungsdetails

Stand: 22.09.2025 07:21
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie