Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs

Sie müssen für Ihren Betrieb eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.

Leistungsdetails

Stand: 12.12.2024 12:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz