Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:41
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr