Infektionsschutz; Informationen über Absonderungseinrichtungen

Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 12:31
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention