Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Leistungsdetails

Stand: 19.11.2025 09:58
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales