Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 07:30
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz