Immissionsschutz; Anzeige des Betriebs einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 05.12.2025 16:22
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz