Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige

Zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen sowie zur Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen kann die zuständige Behörde anordnen, dass bekannt gegebene Messstellen oder Sachverständige tätig werden.

Leistungsdetails

Stand: 03.07.2025 11:45
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz