Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2025 10:36
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales