Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Leistungsdetails

Stand: 18.03.2025 07:45
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention