Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Leistungsdetails

Stand: 14.02.2025 12:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration