Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Leistungsdetails

Stand: 02.05.2025 13:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz