Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Leistungsdetails

Stand: 17.09.2025 12:25
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr