Grundstück; Informationen zur Enteignung

Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:40
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr