Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.

Leistungsdetails

Stand: 09.01.2026 10:12
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat