Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

Leistungsdetails

Stand: 23.05.2025 11:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz