Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Leistungsdetails

Stand: 11.12.2025 13:35
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration