Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 08.04.2025 12:22
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz