Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Leistungsdetails

Stand: 17.09.2025 12:25
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr