Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Leistungsdetails

Stand: 07.07.2025 11:31
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration