Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Leistungsdetails

Stand: 21.11.2025 15:39
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration