Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung

Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.

Leistungsdetails

Stand: 13.06.2025 09:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration