Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige

Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 09.01.2026 07:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration