Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

Leistungsdetails

Stand: 01.12.2025 09:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration