Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Leistungsdetails

Stand: 14.01.2026 12:51
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration