Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. 

Leistungsdetails

Stand: 30.05.2025 10:35
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration