Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Leistungsdetails

Stand: 04.08.2025 12:04
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration