Freiheitsentziehung nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz; Beantragung

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 14:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz