Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung

Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 25.11.2025 09:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus