Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Leistungsdetails

Stand: 04.08.2025 11:57
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration