Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung

Die Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns bieten den Feuerwehrdienstleistenden verschiedene Lehrgänge an. Die Lehrgangsverwaltung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.

Leistungsdetails

Beschreibung

Die Anmeldung erfolgt online über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Für eine Anmeldung müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die für die jeweilige Lehrgangsart vorgeschrieben ist. Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt / kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn ihre Lehrgangseinladung per Mail zugeschickt und müssen diese bestätigen.

Voraussetzung
  • Zu den Lehrgängen der Feuerwehrschulen kann nur zugelassen werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist (vgl. Nr. 6.5.1 VollzBekBayFwG).
  • Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrgänge werden im Lehrgangskatalog aufgeführt und sind zu beachten (siehe "Lehrgangskatalog der Staatlichen Feuerwehrschulen" unter "Weiterführende Links").
Stand: 05.09.2025 08:44
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration