Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Leistungsdetails

Stand: 26.06.2025 05:58
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung