Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 17:16
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr