Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Leistungsdetails

Stand: 09.12.2025 18:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz